Tierinfo - Tierarztpraxis Hanau

Aktuelles & News  

     
 

Tiermedikamente auf Rezept


Der RP-Darmstadt fasst die wesentlichen Regularien für Medikamenten-Rezepten zur Behandlung von Tieren wie folgt zusammen:

Regeln für Tier-Medikamente aus der Apotheke | Tierarztpraxis-Hanau.de

Im Rahmen der allgemein aufgeflammten Diskussion um das Dispensierrecht der Tier­ärz­te ist es von großem Be­lang, die Vorschriften zu ken­nen, die bei der Tier­me­di­ka­men­ten­be­schaf­fung über eine Apotheke zu beachten sind. Das Re­gier­ungs­prä­si­di­um in Darmstadt (RP) hat hierzu be­reits am 18. August 2011 ausgeführt:

 

  • Ein Rezept wird nur dann zwingend benötigt, wenn das jeweilige Medikament der Verschreibungspflicht un­ter­liegt. Dies ist zum Beispiel bei Antibiotika, aber auch vie­len anderen Arzneimitteln der Fall.
  • Ein Rezept ist nach der Ausstellung durch den Tierarzt drei Monate lang gültig, außer der Tierarzt vermerkt darauf aus­drücklich eine abweichende Gültigkeitsdauer.
  • Das Rezept eines Tierarztes kann nur in einer Apotheke und nicht etwa in einer anderen Tierarztpraxis eingelöst werden.
  • Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Be­hand­lung von Tieren dürfen ausschließlich von Tierärzten, nicht etwa von Ärzten, Zahnärzten oder Tier­heil­prak­tikern ausgestellt werden.
  • Der Tierarzt muss auf dem Rezept die genaue Dosierung und die Anwendungsdauer des Arzneimittels vermerken.
  • So genannte 'Dauerrezepte' zur ständigen Behandlung chronischer Erkrankungen können nicht ausgestellt wer­den, da der Apotheker insgesamt nur einmal die ver­schrie­be­ne Menge an Medikamenten innerhalb der je­weil­ig­en Gültigkeitsdauer des Rezeptes abgeben darf. Es ist allerdings zulässig, die verschriebene Menge in mehr­er­en kleineren Anteilen zu erwerben.
  • Tierärztliche Rezepte bestehen immer aus einem Original und einer Durchschrift. Die Durchschrift verbleibt bei der Einlösung des Rezeptes in der Apotheke.
  • Der Apotheker darf dem Tierhalter ausschließlich das auf dem Rezept angegebene Arzneimittel aushändigen. Die Abgabe eines Arzneimittels für den Menschen, auch wenn es denselben Wirkstoff enthält, ist nicht zulässig. Der Tierarzt kann das Rezept in der Regel auch nicht mit einer sogenannten 'aut idem'-Angabe versehen, welchen es dem Apotheker erlauben würde, ein Präparat eines anderen Herstellers abzugeben. Die Entscheidung, welches genaue Präparat zum Einsatz kommt, liegt alleinig beim behandelnden Tierarzt.
  • Sofern ein geeignetes Tierarzneimittel zur Behandlung einer Erkrankung nicht verfügbar sein sollte, kann nur der Tierarzt unter bestimmten Bedingungen auch Medikamente aus dem Bereich der Humanmedizin verordnen.

 

 

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressemitteilung 174/2011 v. 18. August 2011
'Mit Hund und Katze in der Apotheke - RP Darmstadt informiert zu Regeln des Arzneimitteleinsatzes bei Haustieren'


+Artikel:   Vom Tierarzt oder vom Apotheker
PM zum Arzneimitteleinsatzes bei Haustieren

 

Hanau, im Mai 2012
Hinweis/Disclaimer    |    Nächste <<    News Übersicht   >> Vorherige

  • Tierarztpraxis-Hanau.de

  • Mitglied der Europäischen Tierzahnärzte­vereinigung
    (EVDS).

  • Gründungsmitglied der Deut­schen Gesellschaft für Tierzahnheilkunde (DGT)

  • Auf dem Weg zu einer besseren Zahngesundheit
    Fachtierarzt-Zahnheilkunde.de
    Denn auch Tiere haben Zähne