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Vom Tierarzt oder vom Apotheker


Bereits im August 2011 - also vor der aktuellen Dispensierrechts-Debatte - hat der RP in Darmstadt eine sehr interessante Pressemitteilung veröffentlicht.

Mit Hund und Katze in der Apotheke

Regeln für Tier-Medikamente aus der Apotheke  RP-Darmstadt informiert | Tierarztpraxis-Hanau.de

Das RP in Darmstadt in­for­miert zu den Regeln des Arz­nei­mit­tel­ein­satz­es bei Haus­tier­en

Darmstadt (rp)
Wenn das geliebte Haustier einmal erkrankt und ein Be­such bei Tierarzt nötig wird, er­hält man die für die Be­hand­lung erforderlichen Arzneimittel zumeist direkt in der Tier­arzt­prax­is. Denn der Tier­arzt darf, anders als der Hu­man­me­di­zi­ner, Arzneimittel an die von ihm behandelten Pa­tient­en ab­geb­en

Die Tierärzte sind damit neben den Apothekern die einzige Berufsgruppe, die über dieses sogenannte "Dispensierrecht" verfügen, also Arzneimittel im Großhandel einkaufen, bevorraten und an den Endverbraucher abgeben dürfen. Wenn der Tierbesitzer die benötigten Medikamente in der Tierarztpraxis ausgehändigt bekommt, ist hierfür natürlich kein Rezept erforderlich, denn der Tierarzt fungiert in diesem Fall sowohl als Therapeut als auch als Apotheker.

Anders sieht es jedoch aus, wenn der Tierarzt ein benötigtes Arzneimittel nicht selbst vorrätig hat. Dann wird er dem Tierhalter ein Rezept ausstellen, welches dieser in einer Apotheke einlösen kann. Die hierbei geltenden Regeln des Arzneimittelrecht, so das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als Aufsichtsbehörde, sind im Grunde nach vergleichbar mit denen bei ärztlich verordneten Arzneimitteln für den Menschen, in bestimmten Bereichen bestehen aber auch Besonderheiten. Die Behörde fasst die wesentlichen Regeln zu Rezepten für die Behandlung von Tieren wie folgt zusammen:

+Artikel:   Tiermedikamente auf Rezept
PM zum Arzneimitteleinsatzes bei Haustieren

Das RP weist auch darauf hin, dass viele Medikamente, die im Einsatz am Menschen unbedenklich sind, bei Tieren aufgrund von Stoffwechselunterschieden gefährliche oder gar tödliche Nebenwirkungen auslösen können. So führen beispielsweise schon wenige Tropfen Teebaumöl, welches von unwissenden Tierbesitzern immer öfter gegen Flohbefall eingesetzt wird, zu schwersten Vergiftungserscheinungen bei Katzen, die nicht selten mit dem Tod der betroffenen Tiere enden. Auch das Schmerzmittel ASS wird von Katzen nur äußerst schlecht vertragen und sollte diesen grundsätzlich nicht verabreicht werden.

Daher sollten Tierhalter auch dann schon besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie ihre Tiere mit Arzneimitteln behandeln, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen. "Im Zweifel ist es immer besser, auch vor einer Verabreichung mutmaßlich harmloser Medikamente den Tierarzt zu befragen", so Regierungspräsident Johannes Baron.

 

 

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Pressemitteilung 174/2011 v. 18. August 2011
'Mit Hund und Katze in der Apotheke - RP Darmstadt informiert zu Regeln des Arzneimitteleinsatzes bei Haustieren'


+Artikel:   Tiermedikamente auf Rezept
PM zum Arzneimitteleinsatzes bei Haustieren

 

Hanau, im Mai 2012
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