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Reisen mit Tieren - HeimtierausweisSeit Anfang 2012 gibt es in der EG-Reiseerleichterungen für Reisen mit Tieren
Seit Januar müssen Hunde, Katzen und Frettchen für die Einreise in alle EU-Mitglieds-staaten nur noch eine gültige Tollwutimpfung vorweisen, mit einem Transponder gekennzeichnet sein, und der EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden. Ein Bluttest ist nur noch für die Wiedereinreise nach Deutschland aus bestimmten Drittländern nötig. Für das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland gilt zusätzlich: Hunde müssen frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise von einem Tierarzt gegen Bandwürmer (Echinokokkose) behandelt werden. Die Behandlung ist in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses von dem Tierarzt zu bescheinigen, der die Behandlung durchgeführt hat. Die Vorschriften für die Wiedereinreise nach Deutschland aus Drittländern sind nachzulesen unter www.smile-tierliebe.de.
© copyright: Newsletter Tiergesundheit, Ausgabe 03/2012 Der Newsletter ist ein Service für Tierhalter des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e.V. und kann online unter www.smile-tierliebe.de nachgelesen oder auch direkt dort abonniert werden
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