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Schweiz führt den `Hundeführerschein` einSeit September 2008 gilt in der Schweiz ein neues Tierschutzgesetz. ![]() Darin wird bestimmt, dass gesellig lebende Tiere nicht mehr alleine gehalten werden dürfen. Der einsame Vogel im Käfig sollte seit dem genauso der Vergangenheit angehören, wie das alleine scharrende Meerschweinchen. Was Tierschützer auch in Deutschland schon lange fordern, ist in der Schweiz Wirklichkeit geworden. Zuständig für die Überwachung des neuen Gesetzes ist das Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) . Das Amt setzt aber in erster Linie auf Aufklärung und stellt eine große positive Ressonanz fest. Ein Weiteres bestimmt das schweizer Tierschutzgesetz, dass jemand, der einen Hund kaufen will, einen mehrstündigen Kurs zu besuchen hat. Dies unabhängig von der Größe und Rasse des Hundes. Personen, die noch nie einen Hund besaßen, beginnen mit einem mindestens vierstündigen Theorie-Kurs über die Bedürfnisse des Hundes. Danach folgt ein ebenfalls vierstündiger Kurs, der sich thematisch an der Rasse und Größe des Tieres orientiert und den neuen Besitzer inhaltlich mit der Kontrolle des Hundes in alltäglichen Situationen vertraut machen will. Eine abschließende Prüfung sei aktuell noch nicht vorgesehen. Kursanbieter müssen einen anerkannten Ausbilderkurs absolviert haben und über mehr als 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Hunden verfügen. Weitere Informationen unter: https://www.bvet.admin.ch . |
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