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Kein Hausverbot für Hund und Katz


Die Bundestierärztekammer begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes zur Tierhaltung in Mietwohnungen

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(BTK Berlin)
Das ist eine wirklich gute Nach­richt für Hun­de- und Kat­zenfreun­de, die auf der Suche nach einer Woh­nung immer wieder am Tier­hal­tungs­ver­bot des Ver­mie­ters schei­tern: Laut eines gestern verkündeten Ur­teils des Bun­des­ge­richts­hof (BGH) dürfen Ver­mie­ter nicht mehr generell die Hal­tung von Hun­den und Kat­zen ver­bie­ten. Dem Ur­teil (Az. VIII ZR 168/12) der Richter zufolge stellten derartige Klauseln in Mietverträgen eine unangemessene Be­nach­tei­li­gung der Mie­ter dar und seien deshalb un­wirk­sam.

Dazu Prof. Dr. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer: Wir Tierärzte begrüßen dieses Urteil sehr, denn immer wieder sind Kollegen in den Praxen mit verzweifelten Tierhaltern konfrontiert, die umziehen müssen und - besonders mit Hund - Probleme haben, eine Wohnung zu finden. In ihrer Not geben dann viele ihren Hund ins Tierheim oder denken sogar darüber nach, ihn einschläfern zu lassen. Das ist natürlich unzulässig und wird von Tierärzten grundsätzlich abgelehnt."

Dabei ist die Tierhaltung in Großstädten nun mal eine Lebensrealität, auch wenn sich der Eine oder Andere daran störe. Heimtiere, besonders Hunde und Katzen, spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Die positiven psy­cho­so­zial­en Effekte gerade für alte und alleinstehende Menschen oder für Kinder wurden vielfach nachgewiesen. Darum haben wir es schon immer als Problem angesehen, dass Vermieter das Halten von Hunden oft kategorisch und aus Prinzip abgelehnt haben", so Mantel weiter.

Allerdings stellt dieses Urteil keinen generellen Freibrief" dar. Vielmehr führte der 8. Zivilsenat des BGH aus, dass eine umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen müsse."

Die Bundestierärztekammer weist darum besonders auf die Verantwortung der Tierhalter hin: Rücksichtnahme auf die Befindlichkeiten der Nachbarn ist eine Grundvoraussetzung - Hundehalter müssen ihr Tier so erziehen und führen, dass es niemanden im Haus belästigt oder ängstigt. Und im Sinne des Tierschutzes sollte sich jeder gründlich überlegen, ob es wirklich gut ist, einen sehr großen und schweren Hund, der irgendwann Probleme mit dem Treppensteigen hat oder eine be­schäf­tig­ungs­in­ten­sive Jagd- oder Hütehunderasse in einer Wohnung zu halten. Verantwortungsvolle Hundehaltung fängt mit der richtigen Auswahl der Rasse an - dazu berät auch der Tierarzt. Wenn hier die Voraussetzungen stimmen, wird es in der Regel auch weniger Probleme mit dem Vermieter geben", ist Mantel

 

Quelle / Adresse:
www.bundestieraerztekammer.de

 

 

Hanau, im Mai 2013
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