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Keine Tiere oder Pflanzen aus dem Urlaub


Der Zoll infomiert über die strafrechtlichen Risiken bei illegaler Einfuhr von Tieren, Pflanzen oder Teilen davon.

Chamäleon | Bildquelle: Zoll.de

Der deutsche Zoll erinnert erneut daran, dass es selbst bei einfachen Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen zu empfindlichen Strafen bei den Einreisenden kommen kann.

Am 10. Juni wurde am Hamburger Flughafen ein Chamäleon im Handgepäck von heimkehrenden Urlaubern gefunden. Alle Chamäleons sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Nachdem die Reisenden weder Dokumente noch Sachkunde nachweisen konnten, wurde das Tier beschlagnahmt und in den Tierpark Hagenbeck gebracht.

Die Urlauber erwarben das Tier am Strand in Tunesien und transportierten es in einem Pappkarton mit seitlichen Lüftungsschlitzen.

"Die meisten Urlauber wissen nicht, ob diese 'Reisemitbringsel' unter die Naturschutzbestimmungen fallen. Außerdem ist es Tierquälerei, lebende Tiere in Koffern, Taschen oder kleinen Kisten zu transportieren", meint Thomas Gartsch, der Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

Sollten die Reisenden die notwendigen Dokumente nicht beschaffen können, droht ihnen ein Strafverfahren. In jedem Fall droht ein Bußgeld.

Der Zoll betreibt im Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz die WebSite www.artenschutz-online.de auf der Interessierte weitere Informationen zum Thema erfahren können.

--- Anmerkung: ---

Grundsätzlich muss sich ein Halter von exotischen Tieren und Reptilien auch im Klaren sein, was es heißt, einen Exoten bei sich halten zu wollen. Häufig leiden legal erworbene und gehaltene Tiere an unkorrekter Haltung und falscher Pflege. Aber auch die tiermedizinische Betreuung ist nicht in allen Tierarztpraxen möglich und teilweise müssen lange Anreisen zum Spezialisten eingeplant werden.

Ab dem Juli 2009 wird in der Tierarztpraxis-Hanau.de eine Tierärztin speziell für für Reptilien, Zier-, Wild- und Greifvögel zur Verfügung stehen. Frau Marina Klug verfügt über mehrere Jahre Erfahrung in allgemeinen tiermedizinischen und im o.g. speziellen Bereich und steht Tierbesitzern nicht nur als Reptilien-, Zier- und Greifvögel-Spezialistin mit Rat und Tat zur Seite.

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Quellen:
www.zoll.de
Herausgeber:
Hauptzollamt Itzehoe
Kaiserstraße 14a
D 25524 Itzehoe

Kontakt:
Thomas Gartsch
Tel.: 04821/902-107
Fax: 04821/902-200
E-Mail: presse@hzaiz.bfinv.de

Hanau, im Juni 2009
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