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Weiterhin besondere Reisevorschriften


Ab 1. Januar 2012 : Wirksamkeitstest der Tollwutimpfung sowie die Sonderuntersuchungen auf Bandwürmer und Zecken entfallen.

Reisevorschriften | Tierarztpraxis-Hanau.de

Für die Einreise von Hunden und Katzen nach Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich wurden die jeweiligen ein­zel­staat­lich­en Regelungen bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Danach gilt, dass zusätzlich zur Tollwutimpfung vor dem Antritt der Reise von einem zugelassenen Labor ein Test durchgeführt werden muss, mit dem die Wirksamkeit der Tollwutimpfung nachgewiesen wird.

Außerdem ist eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer erforderlich. Die Behandlung gegen Bandwürmer gilt auch für die Einreise nach Finnland.

Ab 1. Januar 2012 sind diese zusätzlichen Anforderungen gemäß EU-Entscheidung vom 9. März letzten Jahres nicht mehr zulässig, sodass ab diesem Zeitpunkt der Wirksamkeitstest der Tollwutimpfung sowie die Sonderuntersuchungen auf Bandwürmer und Zecken entfallen.

Weitere Informationen zum Urlaub mit Haustieren finden Sie auf www.smile-tierliebe.de (Rubrik 'Aktuelles').

 

© copyright: Newsletter Tiergesundheit, Ausgabe 04/2011
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Hanau, im April 2011
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