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Mitglied der Europäischen Tierzahnärztevereinigung (EVDS). |
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Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Tierzahnheilkunde (DGT). |
Aktuelles & News - TIERARZTPRAXIS-HANAU |
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Ferienzeit = Reisezeit ! Reisen mit HaustierenEinreisebestimmungen für Hund und Katz. Planen Sie in diesem Urlaub mit Ihrem Haustier ins europäische Ausland fahren? Dann sollten Sie wissen, dass es hier besondere Vorschriften für die Einreise gibt. Allgemein gilt, dass das mitführen von Haustieren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten unter folgenden Voraussetzungen zulässig ist:
Ein wirksamer Tollwutimpfschutz besteht lt. Tollwutverordnung vom 20.12.2005 bei Hunden und Katzen ab mindestens 21 Tagen nach Erstimpfung ? ab einem Alter von 3 Monaten. Für die Wiederholungsimpfungen gelten die Angaben der Hersteller. Für Tiere, die jünger als 3 Monate sind, können die Mitgliedstaaten die Einreise erlauben. Für die Reise nach Schweden, Irland, Malta oder Großbritannien gilt es jedoch strengere Vorschriften zu beachten.
Weiterhin gilt für Schweden:
Und für Großbritannien, Malta und Irland:
Tiere, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nur mit Ausnahmeregelung der zuständigen Behörden mitgeführt werden. Weitergehende aktuelle Reise-Informationen wie z.B.
erfahren Sie unter anderem unter : oder bei Ihrer Tierarztpraxis. Social Networks |
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